Suchfunktion

Geschäftsverteilung

Der hier einsehbare Geschäftsverteilungsplan dient nur der Orientierung. Er wird nach entsprechendem Präsidiumsbeschluss jeweils für das neue Jahr eingefügt. Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben, werden im Regelfall nicht eingearbeitet, da sie in gesonderten Beschlüssen enthalten sind. Der Geschäftsverteilungsplan und ggf. Änderungen hierzu auf dieser Internetseite dienen daher nur der Orientierung; es handelt sich danach um eine nicht amtliche/verbindliche Fassung des Geschäftsverteilungsplans, die speziell für die Veröffentlichung im Internet erstellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass sich die rechtlich verbindliche Regelung der Geschäftsverteilung nur aus den bei der Geschäftsstelle hinterlegten Präsidiumsbeschlüssen ergibt!

GVP


 

Fußleiste