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Landgericht Tübingen

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Rechtliche Hinweise

Email, Datenschutz, Zahlungsverkehr

Nutzung von Email: Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, nach Terminvereinbarung zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de. Beachten Sie bitte, dass in zahlreichen gerichtlichen Verfahren ein Anwaltszwang bestehen kann und es zudem besondere Bestimmungen hinsichtlich einer zu wahrenden Form für Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen geben kann.
Datenschutz: Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.
Zahlungsverkehr: Zahlungen sind nach Aufforderung unbar zu leisten. Neben der Überweisung ist die elektronische Kostenmarke als weitere Zahlungsmöglichkeit  - auch bereits mit Klage oder Antrag - zugelassen. Gerade beim elektronischen Rechtsverkehr zeigen sich deren Vorteile gegenüber anderen Zahlungsmöglichkeiten. Auch für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern, eignet sich die elektronische Kostenmarke. Der Erwerb von elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über den bedienerfreundlichen Webshop mit Warenkorbfunktionalität (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) auf dem Justizportal des Bundes und der Länder:

Webshop Elektr. Kostenmarke

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