Die Landgerichte in Ellwangen, Tübingen und Ulm feiern in diesem Jahr ihr
200-jähriges Bestehen. Zum 1. Januar 1819 wurden im Königreich Württemberg unter König Wilhelm I. vier
Gerichtshöfe errichtet: Der Königliche Gerichtshof für den Neckarkreis in Esslingen, der Königliche Gerichtshof
für den Schwarzwaldkreis in Tübingen, der Königliche Gerichtshof für den Jagstkreis in Ellwangen und der
Königliche Gerichtshof für den Donaukreis in Ulm. Die Gerichtshöfe waren als Eingangsinstanz für Zivil- und Strafsachen
sowie als Appellationsinstanz für die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Oberamtsgerichte in Zivil- und Strafsachen
zuständig und nahmen damit die bis heute bewährte Struktur der Landgerichte im Wesentlichen vorweg. Drei dieser Gerichtshöfe
haben sich zu den heutigen Landgerichten in Ellwangen, Tübingen und Ulm entwickelt. Der Kreisgerichtshof in Esslingen wurde im Jahr
1869 nach Stuttgart verlegt und so zum Vorläufer des Landgerichts Stuttgart.
Aus Anlass des
Jubiläums lädt Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf MdL am 22. März 2019 zu einem Festakt für die drei
Landgerichte unter Einbeziehung des Amtsgerichts Esslingen nach Ellwangen ein. Zum Jubiläum erscheint eine Broschüre, die sich
den Anfangsjahren der vier Gerichtshöfe widmet. Den Abschnitt für den Kreisgerichtshof Tübingen finden Sie hier. Zu einem kurzen TV-Beitrag (regio-TV) über den Festakt gelangen Sie hier.
Umfangreiche lokale Details finden Sie nach dem Festakt auf dieser Seite.